Zusammenfassung
- Die Vorlehre ist für Jugendliche gedacht, die nach der Schule einen Beruf lernen wollen, aber noch keine Lehrstelle haben.
- Als Betrieb unterstützen Sie die Jugendlichen beim Einstieg in die Arbeitswelt und prüfen, ob eine Lehre möglich ist.
- Um eine Vorlehre anzubieten, müssen Sie eine Bewilligung vom Mittelschul- und Berufsbildungsamt bekommen und die Jugendlichen gut begleiten.
In der Vorlehre können die Jugendlichen ihre Deutschkenntnisse oder ihre schulischen und praktischen Fertigkeiten soweit entwickeln, dass sie eine Lehre im angestrebten Beruf antreten können. Als Betrieb helfen Sie den Jugendlichen, den Eintritt in eine Lehre bzw. in die Arbeitswelt bewältigen zu können. Dabei lernen Sie die Jugendlichen und ihre berufliche Eignung kennen und können beurteilen, ob Sie ein Lehrverhältnis mit den Jugendlichen eingehen wollen.
Inhalt der Vorlehre
Die Vorlehre dauert ein Jahr. Während dieser Zeit arbeiten die Jugendlichen an dreieinhalb bis vier Tagen pro Woche im Betrieb. Gleichzeitig besuchen sie an einem bis eineinhalb Tagen pro Woche die Berufsfachschule. Als Betrieb können Sie sich bei der Gestaltung des Vorlehrjahres an den beruflichen Lernzielen des ersten Ausbildungsjahres orientieren.
Voraussetzung der Betriebe
Damit Sie eine Vorlehre anbieten können, müssen Sie die Voraussetzungen für eine Bildungsbewilligung des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes erfüllen und den Jugendlichen eine fachliche Begleitung während der Vorlehre gewährleisten. Idealerweise wird der Vorlehrvertrag in einen Lehrvertrag überführt, sofern die Jugendlichen ihre persönliche und schulische Eignung während der Vorlehre bestätigen können.
Voraussetzungen der Jugendlichen
- Mindestalter 15 Jahre
- abgeschlossene, obligatorische Schulzeit
- abgeschlossene Berufswahl
- Deutschkenntnisse auf mindestens Niveau A2
Anmeldung für eine Vorlehre
- Klären Sie mit dem/der Jugendlichen ab, ob er oder sie die Voraussetzungen erfüllt. Tipp: Bieten Sie dem/der Jugendlichen einen oder mehrere Schnuppertage an.
- Wenn die Vorlehre gewählt wird, können Sie mit dem/der Jugendlichen die Anmeldung an der jeweiligen Berufsfachschule vornehmen.
- Wird der/die Jugendliche an der Berufsfachschule angenommen, können Sie mit der Berufsfachschule den Vorlehrvertrag erstellen.
- Den Vorlehrvertrag finden Sie auf der Website der jeweiligen Berufsfachschule.
Berufsfachschulen
Weitere Informationen
Veröffentlicht: 27.07.2026, 12:20 Uhr
Zuletzt aktualisiert: 30.07.2026, 15:49 Uhr