IV-Anmeldung zur Unterstützung einer erstmaligen beruflichen Ausbildung
Nach Abschluss der Schulzeit absolvieren die meisten Jugendlichen entweder eine Berufsausbildung oder sie besuchen eine Maturitätsschule. Manche Jugendliche sind jedoch durch eine gesundheitliche Beeinträchtigung oder Invalidität in ihren Ausbildungsmöglichkeiten eingeschränkt.
Zusammenfassung
- Jugendliche mit einer gesundheitlichen Einschränkung können Unterstützung für die erste Berufsausbildung bekommen.
- Die Invalidenversicherung bezahlt die Mehrkosten für spezielle Hilfen, Hilfsmittel oder einen speziellen Ausbildungsort.
- Für die Unterstützung müssen ein medizinischer Bericht und eine klare gesundheitliche Einschränkung vorliegen.
Eine solche Beeinträchtigung kann eine geistige Einschränkung (z. B. eine Lernbehinderung), ein körperliches Gebrechen (z. B. eine Sehbehinderung) oder eine psychische Erkrankung (z. B. Anorexie) sein. Es kann unter Umständen nötig sein, dass der/die Jugendliche durch einen Coach unterstützt wird. Evtl. sind zur Absolvierung der Ausbildung besondere Hilfsmittel notwendig, oder die Ausbildung findet in einer spezialisierten Ausbildungsstätte statt. Die Invalidenversicherung übernimmt in solchen Fällen die Mehrkosten, die aufgrund der gesundheitlichen Beeinträchtigung für die erstmalige berufliche Ausbildung entstehen.
Zur erstmaligen beruflichen Ausbildung zählen:
- eine praktische Ausbildung nach INSOS
(PrA INSOS) - eine Berufslehre (EBA oder EFZ)
- der Besuch einer Maturitätsschule, Fachhochschule oder Universität
Voraussetzungen / Leistungen
Unter welchen Voraussetzungen übernimmt die Invalidenversicherung Leistungen im Zusammenhang mit einer erstmaligen beruflichen Ausbildung?
- Die Person ist in der Lage, eine Ausbildung mit Erfolg abzuschliessen.
- Aufgrund der gesundheitlichen Beeinträchtigung entstehen im wesentlichen Umfang Mehrkosten bei der Ausbildung.
Welche Leistungen übernimmt die Invalidenversicherung in Zusammenhang mit einer erstmaligen beruflichen Ausbildung?
- Joabcoaching am Ausbildungsplatz
- Lohn während der Ausbildung
- notwendige Hilfsmittel am Arbeitsplatz (z. B. Lesesysteme für Personen mit eingeschränktem Sehvermögen)
- Dienstleitungen Dritter (z. B. Gebärdensprachdolmetscher/in für Gehörlose)
- geschützter Ausbildungsrahmen
- Transportkosten (sofern die Benutzung des öffentlichen Verkehrs nicht möglich ist)
Wer hat Anspruch auf Leistungen der Invalidenversicherung?
Um Leistungen im Zusammenhang mit einer erstmaligen beruflichen Ausbildung zu beantragen, muss eine gesundheitliche Einschränkung (körperlich, psychisch oder geistig) vorliegen. Deshalb ist ein aussagekräftiger medizinischer Bericht des behandelnden Arztes bzw. der behandelnden Ärztin oder der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie (KJPP) notwendig.
Wer ist für die Anmeldung bei der Invalidenversicherung zuständig?
Die Verantwortung für die IV-Anmeldung liegt in erster Linie bei den Erziehungsberechtigten. Lehrpersonen und Berufsberatende informieren die Jugendlichen und ihre Eltern und unterstützen sie gegebenenfalls bei der Anmeldung. Die IV-Anmeldung erfolgt idealerweise am Anfang der 2. Sekundarklasse.
Informationen für Lehrpersonen und Eltern
Neu gibt es die Plattform RIVA zur Unterstützung für Lehrpersonen und Eltern, damit es in der Berufswahl und Lehre rund läuft. Häufig sind für schulische und berufliche Probleme medizinische Gründe verantwortlich. Bei der Frage, ob eine IV-Anmeldung notwendig ist, kann RIVA Hilfestellung bieten. Auch die Webseite der SVA Zürich bietet Lehrpersonen und Eltern einen Leitfaden, wie sie vorgehen können, wenn Jugendliche Schwierigkeiten beim Berufseinstieg haben.
Wie erfolgt die Anmeldung bei der Invalidenversicherung?
Informationen und Formulare für die IV-Anmeldung sind abrufbar auf der Website der SVA Zürich. Auszufüllen ist das Formular «Anmeldung für Minderjährige und für medizinische Massnahmen vor dem 20. Altersjahr». Die Anmeldung kann über ein elektronisches Formular der SVA Zürich geschehen.
Auf dem Anmeldeformular ist für berufliche Massnahmen die Rubrik «Massnahmen für die berufliche Eingliederung» anzukreuzen. Angaben zur medizinischen Diagnose sowie zum behandelnden Kinder- und Jugendarzt bzw. zur behandelnden Kinder- und Jugendärztin resp. zur Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie (KJPP) sind aufzuführen. Vorhandene Berichte sind beizulegen. Bereits erfolgte Abklärungen (z. B. Einzelberatung im biz, Abklärungen durch den Schulpsychologischen Dienst) müssen auf dem Anmeldeformular vermerkt werden und entsprechende Berichte beigelegt werden. Die Erziehungsberechtigten unterschreiben das ausgefüllte Formular und reichen es bei der IV-Stelle des Wohnsitzkantons ein.
Werden bereits IV-Leistungen ausgerichtet (z. B. für medizinisch-therapeutische Massnahmen), muss kein neues Anmeldeformular ausgefüllt werden. Es genügt in diesem Fall, wenn die Erziehungsberechtigten mit einem Brief ein Gesuch für «Massnahmen der beruflichen Eingliederung» an die IV-Stelle des Wohnsitzkantons stellen. Wichtig sind auch hier die Angaben zur medizinischen Diagnose, zu aktuellen behandelnden Ärztinnen / Ärzten beziehungsweise zu bereits erfolgten Abklärungen. Wenn Drittpersonen (z. B. Lehrpersonen, Berufsberatende) Auskunft von der IV-Stelle erhalten sollen, muss eine durch die Erziehungsberechtigten unterzeichnete Schweigepflichtentbindung vorliegen. Das entsprechende Formular (Vollmachtsformular «Auskunft und Akteneinsicht») wird durch die SVA Zürich bereitgestellt.
Nach Einreichen des ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars werden der/die Jugendliche und die Eltern zu einem Gespräch eingeladen. Gleichzeitig wird die Anspruchsberechtigung durch die Invalidenversicherung geprüft.
Gesuch für berufliche Massnahmen der IV
Die Gesuchstellung für IV-Massnahmen zur beruflichen Eingliederung läuft im Idealfall folgendermassen ab:
- Behinderungsbedingte Mehrkosten sind absehbar
Aus gesundheitlichen Gründen ergibt sich ein besonderer Bildungsbedarf. Deshalb ist die Berufswahl voraussichtlich eingeschränkt und es entstehen Mehrkosten in der Berufsausbildung.
- Leiden ist diagnostiziert
Der behandelnde Arzt bzw. die behandelnde Ärztin kann den Gesundheitsschaden bestätigen. - IV-Anmeldung Gesuch
Erziehungsberechtigte füllen die IV-Anmeldung aus und stellen bei der IV ein Gesuch zur Kostengutsprache. - IV-Prüfung
Die IV holt medizinische Berichte ein und prüft die Anspruchsberechtigung. - Entscheid Kostengutsprache
Anspruchsberechtigte erhalten Berufsberatung. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, werden Mehrkosten der Erstausbildung vergütet.
Diese Übersicht dient ausschliesslich der Information und stellt keine Empfehlung dar. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Qualitätssicherung. Für verlinkte Inhalte wird jede Haftung ausgeschlossen.
Veröffentlicht: 16.07.2026, 14:05 Uhr
Zuletzt aktualisiert: 07.09.2026, 17:12 Uhr
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