Zusammenfassung
- Ein Ferienjob hilft dir, erste Erfahrungen in der Arbeitswelt zu sammeln und Geld zu verdienen.
- Du findest Ferienjobs oft am schnellsten, wenn du bei Verwandten, Nachbarn oder Bekannten nachfragst oder direkt Geschäfte und Firmen ansprichst.
- Im Internet gibt es spezielle Seiten für Ferienjobs.
- Für Servicejobs musst du mindestens 16 oder 18 Jahre alt sein. Für einfache Arbeiten wie Babysitten ist das Mindestalter 13 Jahre.
- Du darfst nur die Hälfte deiner Ferien arbeiten und je nach Alter gibt es klare Regeln, wie lange du arbeiten darfst.
Auf dem Weg zu einem Ferienjob sind einige Punkte zu beachten. Auf diesem Merkblatt findest du Tipps, wie du einen spannenden Ferienjob finden kannst. Ebenfalls sind die wichtigsten Internetseiten aufgeführt, die Ferienjobs vermitteln. Am Schluss sind die rechtlichen Vorgaben zur Bezahlung und zur maximalen Arbeitszeit erwähnt.
Tipps für die Jobsuche
- «Vitamin B» führt oft am schnellsten zum Ziel: Frage bei Verwandten, Nachbarn und Bekannten, ob sie einen Ferienjob für dich wissen.
- Du kannst auch bei Firmen und Geschäften in deinem Dorf oder Quartier anfragen, ob sie einen Einsatz für dich haben (Gemeindeverwaltung, Altersheim, Kirche, Schulhaus, Quartierladen, Sportplätze usw.).
- Frag bei Schulhausabwarten oder Schulhausabwartinnen. Während den Ferien sind sie oft froh um Schüler/innen, die bei der Grossreinigung helfen.
- Wenn du im Verkauf arbeiten möchtest, bewirbst du dich am besten direkt in den Filialen. Auch auch bei den grösseren Unternehmen und Warenhäusern.
- Interessiert Dich die Arbeit im Service? Dann kannst du dich in Cafés, Restaurants oder Restaurantketten nach einem Ferienjob erkundigen.
Wichtig: Für die Arbeit im Service musst du mindestens 16 Jahre alt sein. In Bars und Discos musst du mindestens 18 Jahre alt sein.
- Es ist eine gute Idee, Inserate an Pinnwänden in Läden aufzuhängen. Das kannst du zum Beispiel bei Coop oder Migros machen. Schreibe in das Inserat, welche Art von Arbeit du suchst und welche Fähigkeiten du hast.
- Kinder hüten ist für viele Jugendliche eine gute Gelegenheit Geld zu verdienen. Das Schweizerische Rote Kreuz bietet Babysitting-Kurse an.
- Du kannst auch im Internet nach einem passenden Ferienjob suchen. Eine Liste mit Links für Ferienjobs findest Du im nächsten Abschnitt.
Internetseiten für Ferienjobs
Internetadressen
Bewerbung
Am besten erkundigst du dich direkt per Telefon. Vielfach genügt ein solcher Kontakt.
Bei schriftlichen Bewerbungen genügt es in der Regel, Personalien, Art der Tätigkeit und Dauer anzugeben. Mit dem Arbeitgeber solltest du genaue Abmachungen treffen. Arbeitszeit, Lohn, Arbeitskleider und vor allem die Unfallversicherung sollten möglichst schriftlich geregelt sein. Nur wer acht und mehr Stunden pro Woche arbeitet, ist obligatorisch gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert.
Bezahlung
Die Bezahlung ist nicht gesetzlich geregelt. Der Lohn ist zu einem grossen Teil abhängig von den Fähigkeiten und der Arbeitserfahrung, die du mitbringst. Pro Juventute empfiehlt einen Stundenlohn welcher etwa dem Alter des Kindes entspricht.
Mindestalter, Arbeitsdauer und Art der Arbeit
Ferien sind als Erholungszeit gedacht. Deshalb darf höchstens die Hälfte der Ferienzeit gearbeitet werden. Zwischen dem 13. und 15. Lebensjahr darfst du nur für leichte Arbeiten eingesetzt werden, wie Babysitten, Botengänge machen, Einkaufen für Betagte oder Menschen mit Beeinträchtigungen, Zeitungen verteilen, Garten jäten, Hunde ausführen. Dabei darfst du maximal acht Stunden pro Tag und 40 Stunden in der Woche arbeiten. Eine Ausnahme bildet ab dem 14. Altersjahr der Landdienst. Ab deinem 15. Geburtstag darfst du als Schüler oder Schülerin in den Ferien höchstens neun Stunden pro Tag und 45 Stunden in der Woche arbeiten. Im Unterschied zu Schülerinnen und Schülern dürfen Lernende in ihrer Ferienzeit nicht einer bezahlten Arbeit nachgehen.
Weitere Informationen über die gesetzlichen Bestimmungen zur Jugendarbeit findest du auf der Webseite des Staatssekretariat für Wirtschaft SECO.
Diese Übersicht dient ausschliesslich der Information und stellt keine Empfehlung dar. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Qualitätssicherung. Für verlinkte Inhalte wird jede Haftung ausgeschlossen.
Veröffentlicht: 16.07.2026, 08:42 Uhr
Zuletzt aktualisiert: 07.09.2026, 17:19 Uhr
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