Zusammenfassung
- Klassenassistenzen unterstützen Lehrpersonen, Schulleitungen und Schüler/innen im Schulalltag.
- Sie helfen beim Lernen und tragen zur positiven Entwicklung der Kinder und Jugendlichen bei.
- Verschiedene Personen können Klassenassistenz werden, zum Beispiel Studierende oder Fachleute, die Erfahrung mit Kindern haben.
- Es gibt Kurse und Weiterbildungen für Klassenassistenzen, zum Beispiel an der Pädagogischen Hochschule Zürich oder anderen Schulen.
- Aktuelle Stellenangebote findet man in speziellen Stellenbörsen.
Tätigkeiten
Klassenassistenzen unterstützen Lehrpersonen oder Schulleitungen in ihrem Unterrichts- und Schulalltag und entlasten sie unter anderem bei administrativen Arbeiten. Klassenassistenzen leisten einen wichtigen Beitrag beim Bewältigen der grossen Herausforderungen im Umgang mit Heterogenität. Sie helfen den Schülerinnen und Schülern beim Lernen und tragen zum Lernerfolg und zur positiven Entwicklung vieler Kinder bei. Sie haben eine verbindende und integrierende Funktion für die Schule als Ganzes.
Klassenassistenzen können in allen Stufen, d. h. in der Kindergarten-, Primar- und Sekundarstufe tätig sein. Sie sind für nur eine oder auch mehrere Klassen zuständig, für nur ein Kind oder die ganze Klasse. Häufig wird die Klassenassistenz auch für die Begleitung eines integrierten Kindes mit Sonderschulbedarf eingesetzt. Es gibt tendenziell mehr Assistenzpersonal in der Kindergartenstufe. Intensiver Einsatz findet beim Schulstart als sogenannte Startassistenz statt.
Wer arbeitet als Klassenassistenz?
Es arbeiten Personen mit unterschiedlichen beruflichen Hintergründen als Klassenassistenzen. Auch Studierende finden sich häufig in dieser Funktion, die sich für Teilzeitarbeit eignet. Zunehmend sind es aber auch Personen, die diese Tätigkeit nicht nur als Nebenjob ausführen möchten. Häufig sind das zum Beispiel Fachpersonen Betreuung oder Gesundheit, Mitarbeitende bei Kitas oder Mittagstischen, die als Klassenassistenzen arbeiten und bereits Erfahrung im Umgang mit Kindern mitbringen.
Anstellungsbedingungen
Klassenassistenzen sind kommunal angestellt. Das Volksschulamt VSA des Kantons Zürich formuliert die Empfehlungen und Rahmenbedingungen zur Anstellung in diesem Dokument. Die Anstellungen entwickeln sich immer mehr von Arbeit auf Abruf zu Festanstellungen mit Jahresverträgen und höheren Pensen. Klassenassistenzen werden so immer häufiger zum festen Bestandteil des Schulpersonals. Trotzdem gehört aber auch noch viel Unsicherheit zum Job: Viele erfahren erst kurz vor oder in den Sommerferien, ob und wie sie im neuen Schuljahr angestellt werden.
Voraussetzungen
Bewerber/innen bringen idealerweise eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Mittelschulabschluss mit, sollten Freude am Umgang mit Kindern und Jugendlichen haben und über gute Deutschkenntnisse (C1) und grundlegende PC-Kenntnisse verfügen. Eine pädagogische Ausbildung ist für eine Anstellung als Klassenassistenz keine Voraussetzung. Entsprechend übernehmen Klassenassistenzen keine Verantwortung für die Schüler/innen und ersetzen keine Lehrperson im Klassenzimmer.
Kurse / Weiterbildung
Folgende Bildungsinstitutionen bieten Grundlagenkurse oder Weiterbildungen für Einsteiger/innen resp. Quereinsteiger/innen oder Klassenassistenzen an (siehe auch weitere Informationen):
- bke Bildungszentrum Kinderbetreuung: Grundkurs und Aufbaukurs «Klassenassistenz / Assistenz schulergänzende Betreuung»
- FAS Führungsakademie Schweiz in Winterthur: Grundlagenkurse
- Artiset Weiterbildung in Luzern: Lehrgang «Klassenassistenz und schulergänzende Betreuung» für Mitarbeitende in Schulen, Horten und Tagesstrukturen
- Zürcher Arbeitsgemeinschaft für Weiterbildung der Lehrpersonen ZAL: Schulassistenz Grundkurs
- Pädagogische Hochschule Zürich PHZH
- Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik HfH
Stellenportale
In der Stellenbörse Schulassistenz des kantonalen Volksschulamts sowie im Stellenportal der PHZH werden Stellen für Klassen- oder Schulassistenzen ausgeschrieben.
Weitere Informationen
Veröffentlicht: 13.08.2026, 14:07 Uhr
Zuletzt aktualisiert: 13.08.2026, 14:07 Uhr
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