Wege in den Lehrberuf: Studiengänge für Quereinsteigende und Zulassung «sur dossier»
Um als Lehrperson an der Volksschule unterrichten zu können, braucht es einen Abschluss einer Pädagogischen Hochschule. Die Zulassung zu den Regelstudiengängen erfordert in der Regel eine Maturität, ein Hochschuldiplom oder einen Vorkurs mit bestandener Ergänzungs- oder Aufnahmeprüfung. Es gibt aber auch andere Wege, die zu einem Abschluss führen. Diese werden hier aufgezeigt.
Die Zulassung zu den Pädagogischen Hochschulen (PH) erfolgt in der Regel über die gymnasiale Maturität, eine Fachmaturität Pädagogik oder über ein Hochschuldiplom. Für Personen mit Fachmittelschulausweis oder Berufsmaturität sowie für Personen mit einer Berufsausbildung (EFZ) und 2 Jahren Berufserfahrung erfolgt die Zulassung über einen freiwilligen Vorkurs und eine Ergänzungs- oder Aufnahmeprüfung.
Um den Lehrpersonenmangel abzufedern, werden an einigen Pädagogischen Hochschulen spezifische Studiengänge für Quereinsteigende angeboten. Diese Studiengänge bieten die Möglichkeit, bereits während des Studiums bezahlt unterrichten zu können (begleiteter Berufseinstieg).
Daneben gibt es auch die Zulassung «sur dossier» für die Regelstudiengänge der PHs. Diese richtet sich an Studieninteressierte, welche die regulären Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllen.
Spezifische Studiengänge für Quereinsteigende (mit begleitetem Berufseinstieg)
Bei den Studiengängen für Quereinsteigende handelt es sich um Teilzeit-Studiengänge. Sie dauern zwischen 2 und 3,5 Jahren und gliedern sich in einen theoretischen Teil an der PH sowie einen berufspraktischen Teil. Die Quereinsteigenden übernehmen dabei ab dem zweiten Studienjahr eine Teilzeitstelle an einer Schule und besuchen daneben weitere Veranstaltungen an der PH. Sie eignen sich besonders für Personen, die bereits berufstätig sind und möglichst zeitnah im neuen Arbeitsfeld tätig werden möchten.
Voraussetzungen
Für die spezifischen Studiengänge gelten je nach Hochschule und Studiengang verschiedene Voraussetzungen. In der Regel gehören dazu:
- Mindestalter von 27 Jahren
- Bachelorabschluss auf Hochschulstufe
- mindestens 3 Jahre Berufserfahrung
Es gibt auch Studiengänge für Quereinsteigende, die keinen Bachelorabschluss voraussetzen. Die Platzzahl pro Studiengang ist beschränkt.
Studiengänge in der Übersicht
Die Tabelle zeigt die Zulassungsbedingungen für Quereinstiegsprogramme der Pädagogischen Hochschule Zürich und der Pädagogischen Hochschulen der angrenzenden Kantone.
Zulassung «sur dossier» zu den Regelstudiengängen
Für die prüfungsfreie Zulassung zur regulären Ausbildung als Volksschullehrperson wird grundsätzlich eine gymnasiale Maturität oder eine Fachmaturität Pädagogik vorausgesetzt. Es gibt jedoch auch das spezielle Aufnahmeverfahren «sur dossier». Die Aufnahme «sur dossier» ist ein mehrstufiges Verfahren, in
dem die Studierfähigkeit der Bewerbenden individuell überprüft wird. Das bestandene Verfahren gilt als fachlicher Zulassungsausweis für die PH.
Voraussetzungen
Für die Zulassung «sur dossier» zu den Regelstudiengängen gelten je nach Hochschule und Studiengang verschiedene Voraussetzungen. In der Regel gehören
dazu:
- Mindestalter von 27 Jahren
- abgeschlossene dreijährige Ausbildung auf Sekundarstufe II (zum Beispiel: EFZ, DMS, FMS, HMS oder WMS)
- mindestens 3 Jahre Berufserfahrung
Die Eignung wird in einem Aufnahmeverfahren «sur dossier» geprüft.
Studiengänge in der Übersicht
Die Tabelle zeigt die Zulassungsbedingungen der Pädagogischen Hochschule Zürich und der Pädagogischen Hochschulen der angrenzenden Kantone, die Zulassungen «sur dossier» anbieten.
Lehrpersonenmangel im Kanton Zürich – unterrichten ohne Diplom
Seit 2022 konnten Schulgemeinden im Kanton Zürich Personen ohne anerkanntes Lehrdiplom (sogenannte Poldi) für ein Jahr befristet anstellen. Aufgrund der aktuellen Entwicklung wird ab Schuljahr 2026/2027 keine weitere Ermächtigung mehr erteilt, Personen ohne Lehrdiplom anzustellen. Davon ausgenommen ist der Bereich «Schulische Heilpädagogik». Personen mit einer Zulassung des Volksschulamts werden weiterhin unterrichten dürfen (z. B. Studierende im Quereinstieg-Studiengang während der berufsintegrierten Phase).
Veröffentlicht: 20.08.2026, 14:29 Uhr
Zuletzt aktualisiert: 02.09.2026, 10:09 Uhr
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