Anerkennung von ausländischen Diplomen

Für Personen mit ausländischen Diplomen, die in der Schweiz arbeiten möchten, ist je nach Beruf eine Anerkennung erforderlich. Je nach Beruf sind unterschiedliche Anerkennungsstellen zuständig.

Zusammenfassung

  • Wenn Sie mit einem ausländischen Diplom in der Schweiz arbeiten möchten, brauchen Sie je nach Beruf eine Anerkennung.
  • Für Berufe mit gesetzlichen Vorschriften müssen Sie das Diplom anerkennen lassen.
  • Das Anerkennungsverfahren kostet Geld und dauert mehrere Wochen. Sie müssen meist das Originaldiplom und eine Übersetzung vorlegen. Manchmal brauchen Sie auch einen Sprachnachweis.

Sie haben im Ausland eine Ausbildung abgeschlossen und ein Diplom, ein Abschlusszeugnis oder ein anderes Zertifikat erhalten. Sie können dieses von der zuständigen Anerkennungsstelle prüfen lassen und erfahren so, wie Ihr Abschluss dem Schweizer Bildungssystem zugeordnet werden kann.

Anerkennung und zuständige Stellen

Flussdiagramm zur Anerkennung ausländischer Diplome in der Schweiz. Es zeigt je nach vorhandenem Berufs- oder Hochschulabschluss und Berufserfahrung, welche Möglichkeiten bestehen und welche Anerkennungsstelle zuständig ist.

Reglementierte und nicht reglementierte Berufe

Reglementierte Berufe sind gesetzlich geregelt. Wenn Sie einen reglementierten Beruf ausüben möchten, benötigen Sie für Ihr Diplom eine Anerkennung. Auf der Website anerkennung.swiss erfahren Sie, ob für Ihren Beruf eine Anerkennung erforderlich ist und bei welcher zuständigen Stelle Sie diese beantragen können.

Bei nicht reglementierten Berufen ist zur Berufsausübung eine Anerkennung des ausländischen Diploms grundsätzlich nicht notwendig. In diesen Fällen ist ein direkter Zugang zum Arbeitsmarkt möglich. Beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) kann eine Niveaubestätigung beantragt werden. Damit wird ein ausländisches Diplom dem schweizerischen Bildungssystem zugeordnet. Eine Niveaubestätigung kann bei der Stellensuche hilfreich sein.

Vorgehen und wichtige Hinweise

Eine Diplomanerkennung ist kostenpflichtig, das Anerkennungsverfahren dauert mehrere Wochen. Unter anerkennung.swiss erhalten Sie weitere Informationen zum Anerkennungsprozess und zu häufig gestellten Fragen (FAQ).

Je nach Beruf und Ausbildung müssen Sie gegebenenfalls:

  • Ihr Diplom im Original vorweisen
  • Ihr Diplom in eine Landessprache oder ins Englische übersetzen lassen
  • bestimmte Sprachkenntnisse nachweisen oder einen Sprachkurs absolvieren

Verfahrensablauf beim SBFI

  1. Datenerfassung im Online-Portal

    Als erstes müssen Sie sämtliche Daten im Online-Portal erfassen und bestimmte Dokumente hochladen. Damit reichen Sie Ihr Gesuch zur Vorprüfung ein. Das Online-Portal finden Sie auf der Website des SBFI.

  2. Erste Einschätzung durch das SBFI

    Das SBFI prüft die Unterlagen und informiert Sie über das weitere Vorgehen sowie über die Kosten des Verfahrens. Vielleicht müssen Sie zusätzliche Dokumente einreichen.

  3. Prüfung und Beurteilung Ihres Gesuchs durch das SBFI

    Nach Erhalt sämtlicher Dokumente und der Bearbeitungsgebühr prüft und beurteilt das SBFI Ihr Gesuch.

  4. Entscheid des SBFI

    Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie den Entscheid des SBFI per eingeschriebener Post.

Die Kontaktstelle des SBFI beantwortet allgemeine Fragen zur Anerkennung ausländischer Diplome. Informationen und das Kontaktformular finden Sie auf der Website des SBFI.

Videos zur Diplomanerkennung finden Sie auf einer separaten Seite des SBFI.

Ausgleichsmassnahmen

Stellt die zuständige Anerkennungsstelle bei Ihrer Ausbildung für einen reglementierten Beruf wesentliche Unterschiede bezüglich Ausbildungsdauer oder Bildungsinhalten fest, können diese Unterschiede beispielsweise mit einer Eignungsprüfung, einem Anpassungslehrgang oder einer Zusatzausbildung ausgeglichen werden. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Ausgleichsmassnahmen können Sie die Anerkennung erneut beantragen.

Wer hilft bei der Abklärung?

Bei der Integrationsförderung Ihrer Wohngemeinde bekommen Sie Hinweise auf interkulturelle Dolmetschende sowie weitere Informationen und Tipps. Adressen von Übersetzer/innen finden Sie beim Schweizerischen Übersetzer-, Terminologen- und Dolmetscher-Verband ASTTI. Übersetzungen und Dolmetscherdienste sind kostenpflichtig.

Veröffentlicht: 14.08.2026, 12:13 Uhr

Zuletzt aktualisiert: 14.08.2026, 12:17 Uhr

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