Informationen zu Zulassung, Anmeldung und Aufnahmeprüfungen an Kurzgymnasien, Handels-, Fach- und Informatikmittelschulen sowie Berufsmaturitätsschulen

Zentrale Aufnahmeprüfung

Es gibt zwei zentrale Aufnahmeprüfungen (ZAP) im Anschluss an die 2. resp. 3. Klasse der Sekundarstufe:

  • ZAP 2: zentrale Aufnahmeprüfung in die Kurzgymnasien und Handelsmittelschulen HMS – für Schüler/innen, die die 2. Sek besuchen oder besucht haben,
  • ZAP 3: zentrale Aufnahmeprüfung in die Fachmittelschulen FMS, Informatikmittelschulen IMS, Berufsmaturitätsschulen BMS (BM 1 und BM 2) – für Schüler/innen, die die 3. Sek besuchen oder besucht haben.

Einheitliche Aufnahmeprüfungen

Folgende Schulen führen die gleiche Aufnahmeprüfung durch:

  • die Kurzgymnasien und Handelsmittelschulen
  • die Fachmittelschulen und Berufsmaturitätsschulen (BM 1)
  • die Informatikmittelschulen
  • die Berufsmaturitätsschulen (BM 2)

Prüfungstermine

  • Die ZAP 2 und die ZAP 3 (FMS, BM 1) finden im März statt, und zwar in der gleichen Woche, aber nicht am selben Tag. Die ZAP 3 (BM 2) wird ca. 2 Wochen später durchgeführt.
  • Die Aufnahmeprüfung an die IMS findet im Oktober statt.
  • Für die BMS findet im Juni eine Nachprüfung statt.

Zulassung

Zu den Prüfungen (mit Ausnahme der BM 2) zugelassen sind Schüler/innen, die

  • die Sek. A besuchen oder besucht haben.
  • die Sek. B besuchen oder besucht haben und eine schriftliche Empfehlung der Klassenlehrperson vorweisen.

Altersbeschränkung

  • Kurzgymnasium, HMS: In die 1. Klasse werden Schüler/innen zugelassen, die das 17. Altersjahr vor dem 1. August des Eintrittsjahres nicht vollendet haben.
  • IMS, FMS: In die 1. Klasse werden Schüler/innen zugelassen, die das 18. Altersjahr vor dem 1. August des Eintrittsjahres nicht vollendet haben.

Übergangsbestimmungen: Als Stichtage für die Altersgrenze gelten

  • im Eintrittsjahr 2027 der 1. Juli,
  • im Eintrittsjahr 2028 der 16. Juli.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt online über zh.ch/zap.

Die Schülerinnen und Schüler registrieren sich für die ZAP. Nach Abschluss der Registration erhalten sie per E-Mail die für die Anmeldung notwendigen Zugangsdaten.

Prüfungsgebühr

Bei der Anmeldung zur Prüfung wird eine Prüfungsgebühr von Fr. 50.– fällig.

Mehrfache Anmeldung

Innerhalb eines Schuljahrs können sich Schüler/innen für mehrere Aufnahmeprüfungen anmelden:

  • IMS im Oktober (3. Sek),
  • Kurzgymnasium und/oder HMS im März (2.+3.Sek),
  • FMS oder BMS (BM 1) im März (3. Sek).

Schüler/innen, die sich für ein Kurzgymnasium und eine HMS anmelden möchten, melden sich für die Prüfung in ein Kurzgymnasium mit Option auf Eintritt in eine Handelsmittelschule an. Je nach erzielter Gesamtnote (siehe «Bestehensnormen») können sie in ein Kurzgymnasium oder in eine HMS eintreten.

Die Schüler/innen wählen bei der Anmeldung zwischen Fachmittelschule und BM 1. Die Anmeldung gilt für beide Schultypen (FMS und BM 1). Die beiden Schultypen führen dieselbe Prüfung durch. Die Fachmittelschule und die BM 1 bewerten die Prüfung jedoch unabhängig voneinander. Die einzelnen Ausrichtungen der BM 1 werden ebenfalls unabhängig voneinander bewertet. Den Schüler/innen wird schriftlich mitgeteilt, ob sie die Aufnahmeprüfung an der gewählten Schule bestanden haben. Wer den Schultyp (Fachmittelschule oder BM 1) wechseln möchte, wendet sich für die Abklärung eines möglichen Wechsels an die gewünschte Schule. Für den Wechsel in eine BM 1 ist ein bestehender Lehrvertrag Voraussetzung.

Abmeldung

Schüler/innen, die die ZAP eines Schultyps bestanden haben, sich aber gegen einen Eintritt entscheiden, müssen sich zwingend verbindlich abmelden: entweder über die Option «Abmelden» in der Anmeldemaske der ZAP oder schriftlich bei der Schule. Dies muss innert der im Aufnahmeentscheid erwähnten Frist geschehen

Anmeldefristen

IMS

bis 30. September

Kunst- und Sportgymnasium

bis 15. Januar

Kurzgymi, HMS, FMS, BMS

bis 10. Februar

Prüfungsfächer

Die ZAP 2 und die ZAP 3 umfassen beide jeweils die Fächer Deutsch und Mathematik (inkl. Geometrie). Es finden keine mündlichen Prüfungen statt.

  • Deutsch (50 %):
    Verfassen eines Textes: 90 Min.
    Sprachbetrachtung & Textverständnis: 45 Min.
  • Mathematik (50 %): 90 Min.

Liceo Artistico: Die Prüfung kann in italienischer Sprache abgelegt werden.

Bestehensnormen

Kurzgymnasium HMS, IMS, FMS, BMS

mit Vorleistungsnote

≥ 4.75

≥ 4.5

ohne Vorleistungsnote

≥ 4.5

≥ 4.25

Zusatzbestimmungen IMS und Kunst- und Sportgymnasium

  • IMS: Mit der Anmeldung ist der Multicheck «Informatiker/in EFZ Applikationsentwicklung für Informatikmittelschulen (IMS)» einzureichen. Für die Zulassung zur Prüfung müssen in den beiden Bereichen «berufsspezifische Fähigkeiten» und «Potenzial» je mindestens 50 Punkte erzielt werden. Der Test muss zwischen dem 1. Juni und dem 25. September des Prüfungsjahrs abgelegt werden. Eine Wiederholung ist nicht möglich.
  • Kunst und Sportgymnasium: Die Aufnahme erfolgt über die Aufnahmeprüfung und eine Eignungsabklärung. Die Anzahl der Plätze ist beschränkt. Es besteht kein Anspruch auf eine Aufnahme

Vorleistungsnote

Die Vorleistungen werden bei Schüler/innen berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Anmeldung die 2. oder 3. Klasse einer öffentlichen zürcherischen Sekundarstufe in der Abt. A besuchen und alle Vorleistungsfachbereiche in der Anforderungsstufe I (sofern angeboten) absolvieren.

In welchen Fächern Anforderungsstufen angeboten werden, hängt von der Schulgemeinde ab. In der Stadt Zürich werden Mathematik und Französisch in Anforderungsstufen unterrichtet.

Die Vorleistungsnote setzt sich zu je einem Fünftel aus den Noten der Fächer Deutsch, Mathematik, Französisch, Englisch sowie Natur & Technik zusammen.

Das Schlussresultat setzt sich aus dem Durchschnitt der Vorleistungsnote (ungerundet) und der Prüfungsnote (ungerundet) zusammen.

Gültigkeit der Prüfungen

Die bestandene Aufnahmeprüfung berechtigt zum Eintritt in die entsprechende Maturitätsschule. Eine bestandene Prüfung ZAP 2 berechtigt somit nicht zum Eintritt in eine Maturitätsschule ZAP 3 und umgekehrt.

Zudem gilt:

  • Kurzgymnasium, HMS, IMS, FMS: Die bestandene Aufnahmeprüfung berechtigt zum Eintritt im unmittelbar folgenden Schuljahr.
  • BMS: Die bestandene Aufnahmeprüfung berechtigt zum Eintritt im anschliessenden oder darauffolgenden Schuljahr.

Probezeit

Nach bestandener Prüfung gilt für Kurzgymnasium, HMS, IMS und FMS eine Probezeit. Sie dauert bis zum Ende des ersten Semesters. Für die definitive Aufnahme müs sen am Ende des ersten Semesters die Promotionsbedingungen erfüllt sein.

Prüfungsfreie Aufnahme

Ein prüfungsfreier Wiedereintritt nach nicht bestandener Probezeit ist nicht möglich.

  • BM 2 (ohne Typ Wirtschaft): Kandidat/innen, die in nerhalb der letzten zwei Kalenderjahre vor Eintritt das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) mit einer Gesamtnote von mindestens 5.0 erlangt haben.
  • BM 2: Kandidatinnen, die innerhalb der letzten zwei Kalenderjahre die BM 1 mit gleicher Ausrichtung abgebrochen haben.
  • Weitere prüfungsfreie Aufnahmen/Übertritte siehe zh.ch/zap.

Prüfungsvorbereitung

Unter zh.ch/zap stehen bei den einzelnen Schultypen Beispiele früherer Prüfungen zur Verfügung. Sammlungen alter Prüfungsaufgaben können auch im Buchhandel oder unter shopsekzh.ch bezogen werden.

Aufnahmen aus ausländischen Bildungssystemen

Schüler/innen aus ausländischen Bildungssystemen müssen ihre Vorbildung belegen. Die Schulleitung beurteilt die Gleichwertigkeit der Vorbildung. Auch bei diesen Aufnahmen bleibt die Altersgrenze vorbehalten.

Die Beurteilung der Gleichwertigkeit der Vorbildung kann schwierig sein. Die Schulleitung kann deshalb verlangen, dass entweder eine ordentliche Aufnahmeprüfung (ZAP) oder bei Aufnahme nach Beginn der 1. Klasse eine ausserordentliche Aufnahmeprüfung abgelegt wird.

Die Schule kann die Schüler/innen auch zur Hospitation auf nehmen. Dadurch kann während eines längeren Zeitraums überprüft werden, wie die Vorbildung der Schüler/innen zu beurteilen ist und ob diese dem Unterricht folgen können

Hospitation

Die Aufnahme erfolgt ohne Prüfung und in der Regel für längstens zwei Semester. Hospitant/innen unterstehen nicht den Promotionsbedingungen. Wenn sie jedoch als Schüler/innen aufgenommen werden wollen, unterstehen sie in der Regel im zweiten Semester
den Promotionsbestimmungen. Erfüllen sie die Promotionsbedingungen, werden sie prüfungsfrei aufgenommen. Der Aufnahmezeitpunkt liegt im Ermessen der Schulleitung und kann auch bereits vor Ende des zweiten Semesters erfolgen.

Für Anfragen ist die Zentrale Anlaufstelle (ZAS; Central Point of Contact, CPC) zuständig.

Weitere Informationen

zh.ch/zap

Zentrale Aufnahmeprüfung

Veröffentlicht: 07.08.2026, 11:20 Uhr

Zuletzt aktualisiert: 02.09.2026, 15:38 Uhr