Zusammenfassung
- Wenn Sie wenig Geld haben, können Sie für eine Ausbildung im Kanton Zürich Geld bekommen.
- Es gibt Stipendien und Darlehen. Ein Stipendium müssen Sie nicht zurückbezahlen. Ein Darlehen müssen Sie später zurückzahlen.
- Wie viel Geld Sie bekommen, hängt davon ab, wie viel Geld und Vermögen Sie und Ihre Familie haben und welche Ausbildung Sie machen.
- Sie können einen Antrag auf diese Beiträge stellen, wenn Sie unter 45 Jahre alt sind, wenig Geld haben, im Kanton Zürich wohnen und eine anerkannte Ausbildung machen möchten.
Stipendien und Darlehen sind Ausbildungsbeiträge. Diese Beiträge sind Gelder vom Kanton. Personen mit wenig Vermögen und Einkommen erhalten diese Gelder vom Kanton, um eine Ausbildung oder eine Weiterbildung zu bezahlen. Ausbildungsbeiträge sind nur ein Beitrag an die Ausbildungskosten, es kann da mit nicht die ganze Ausbildung bezahlt werden. Ausbildungsbeiträge können auch einen Beitrag an die Lebenshaltungskosten (zum Beispiel Kosten für Essen oder Wohnen) sein. Die schulischen Leistungen haben keinen Einfluss auf die Beiträge vom Kanton Zürich.
Je nach Alter werden berechtigte Personen unterschiedlich unterstützt:
Stipendien müssen nicht zurückbezahlt werden, Darlehen schon. Personen über 45 Jahre erhalten keine Ausbildungsbeiträge.
Grundsätzlich müssen Eltern die Ausbildungskosten ihrer Kinder bezahlen. Wenn Sie selbst verheiratet sind, muss Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin diese Kosten für Ihre Ausbildung oder Ihre Weiterbildung übernehmen. Sind Vater, Mutter oder Ehepartner/in nicht bereit, für Ihre Ausbildung zu bezahlen, obwohl sie genügend Geld haben, bekommen Sie keine Ausbildungsbeiträge.
Voraussetzungen für Ausbildungsbeiträge
Sie haben möglicherweise Anspruch auf Ausbildungsbeiträge, wenn Sie alle diese Kriterien erfüllen:
- Ihre Familie hat wenig Geld,
- Sie machen eine Ausbildung, die vom Staat oder vom Kanton anerkannt ist,
- Sie sind unter 45 Jahre alt und
- Sie haben Ihren stipendienrechtlichen Wohnsitz im Kanton Zürich.
Haben Migrantinnen und Migranten Anrecht auf Ausbildungsbeiträge?
Erfüllen Migrantinnen und Migranten die persönlichen Voraussetzungen, um Ausbildungsbeiträge beziehen zu können, gelten für sie grundsätzlich dieselben Bestimmungen wie für Schweizerinnen und Schweizer. Migrantinnen und Migranten mit stipendienrechtlichem Wohnsitz im Kanton Zürich erfüllen die persönlichen Voraussetzungen für den Bezug von kantonalen Ausbildungsbeiträgen, wenn sie in eine dieser Kategorien gehören:
- Personen, die eine Niederlassungsbewilligung in der Schweiz haben.
- Personen, die seit fünf Jahren eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz haben.
- Personen, die das Bürgerrecht eines EU/EFTA Staates haben.
- Personen, die von der Schweiz anerkannte und dem Kanton zugewiesene Flüchtlinge sind.
- Staatenlose, die im Kanton wohnen.
Welche Ausbildungen werden durch Ausbildungsbeiträge finanziert?
Nur Ausbildungen nach der obligatorischen Schulpflicht (Ausnahme: Untergymnasium) werden mit Beiträgen unterstützt. Diese Ausbildungen müssen zu einem staatlich oder kantonal anerkannten Abschluss führen. Dazu gehören unter anderem:
- Vorlehren bei gleichzeitigem Besuch einer öffentlichen Berufsschule
- Berufsvorbereitungsjahre
- Berufslehren (mit EFZ oder EBA)
- Berufsmaturitätsschulen
- Kantonsschulen (Gymnasium, Handelsmittel schule, Fachmittelschule, Informatikmittelschule)
- Studium an Fachhochschulen, Universitäten
Mehr Informationen darüber, wer Ausbildungsbeiträge beziehen kann und welche Ausbildungen im Kanton Zürich unterstützt werden, finden Sie auf der Website des Kantons Zürich.
Wie hoch sind die Ausbildungsbeiträge?
Jedes Gesuch ist ein Einzelfall. Für die Berechnung der Ausbildungsbeiträge werden verschiedene Faktoren berücksichtigt. Zum Beispiel das Vermögen und das Einkommen der auszubildenden Person und ihrer Eltern, die Familienkonstellation, die Wohnsituation, die Anzahl der Geschwister und vieles mehr. Mit dem Stipendienrechner kann eine unverbindliche Schätzung möglicher Beiträge berechnet werden. Spezialfälle und die grundsätzliche Beitragsberechtigung können damit aber nicht geprüft werden.
Gesuch einreichen
Sie wissen, welche Ausbildung Sie machen möchten. Sie erfüllen die Voraussetzungen, um Ausbildungsbeiträge zu erhalten. Jetzt können Sie bei der Stipendienstelle ein Gesuch einreichen. Für ein vollständiges Gesuch müssen Sie zusammen mit dem offiziellen Formular auch verschiedene weitere Informationen und Unterlagen einreichen. Unterschätzen Sie nicht den Aufwand für das Ausfüllen des Gesuchs. Auch das Zusammensuchen und Bereitstellen aller Informationen benötigt Zeit
Hilfe beim Beantragen
Eine Anleitung, wie Sie Schritt für Schritt Ihre Ausbildungsbeiträge beantragen, finden Sie auf der Website des Kantons Zürich.
Bitte beachten Sie:
- Sie müssen jedes Jahr ein neues Gesuch einreichen.
- Das Gesuch müssen Sie vor Ausbildungsbeginn einreichen. Wenn Sie diese Frist nicht einhalten, bekommen Sie weniger Geld.
- Das elektrische Formular führt Sie Schritt für Schritt durch das Gesuch. Sie finden es bei den Online-Dienstleistungen des Kantons Zürich.
Weitere Finanzierungsmöglichkeiten
Falls Sie keine oder zu wenig kantonale Ausbildungsbeiträge erhalten, haben Sie weitere Möglichkeiten, finanzielle Hilfe zu bekommen. Mehr Informationen dazu erhalten Sie auf der Website des Kantons.
Ob ein Anspruch auf Ausbildungsbeiträge besteht und wie hoch der finanzielle Beitrag ausfällt, kann erst geklärt werden, wenn Sie ein vollständiges Gesuch eingereicht haben.
Weitere Informationsmöglichkeiten
Kontakt
Dieses Merkblatt dient lediglich der Information. Rechtsansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Das Merkblatt ist keine Rechtsquelle und ersetzt weder das Bildungsgesetz vom 1. Juli 2002 (BiG, LS 410.1) noch die dazugehörige Verordnung über die Ausbildungsbeiträge vom 17. Juni 2020 (VAB, LS 416.1).
Veröffentlicht: 16.07.2026, 16:25 Uhr
Zuletzt aktualisiert: 31.08.2026, 14:04 Uhr
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