Zulassung zu den Studiengängen an Fachhochschulen

Der «goldene Weg» zu den Bachelorstudiengängen der Fachhochschulen führt über eine Berufslehre mit Berufsmaturität. Interessentinnen und Interessenten mit anderer Vorbildung müssen in der Regel Arbeitswelterfahrung nachweisen. Einzelne Fachbereiche sehen zusätzliche Eignungsabklärungen vor.

Zusammenfassung

  • Anmeldefristen sind sind verschieden, je nach Hochschule und Studiengang.
  • Der Standardweg zur Zulassung ist meist eine Berufslehre mit Berufsmaturität. Mit einer anderen Vorbildung braucht man meistens Berufserfahrung im gewünschten Bereich oder muss eine Prüfung bestehen.
  • Manche Studiengänge verlangen zusätzlich spezielle Prüfungen oder Erfahrungen, besonders in Kunst, Musik oder sozialer Arbeit.
  • Wer keinen anerkannten Abschluss hast, kann in Ausnahmefällen trotzdem zugelassen werden.

Für ein Fachhochschulstudium müssen Sie sich (in der Regel online) fristgerecht anmelden. Die Fristen unterscheiden sich je nach Hochschule und Studiengang. Erkundigen Sie sich frühzeitig!

Die Zulassungsbedingungen zu den FH-Studiengängen sind uneinheitlich und variieren je nach Studienrichtung und Hochschule. Die folgenden Angaben sind deshalb nur allgemein formuliert und ohne Gewähr! Verbindliche Auskünfte erhalten Sie direkt bei der betreffenden Fachhochschule.

Mit den nachfolgend erwähnten Abschlüssen und Ausweisen können Sie zu einem Bachelorstudium an einer Fachhochschule zugelassen werden. Je nach Abschluss und gewählter Studienrichtung müssen Sie aber noch zusätzliche Leistungen erbringen und/oder gewisse Eignungsabklärungen oder Aufnahmeprüfungen durchlaufen. Anders als bei Universitäten und ETH sind an Fachhochschulen die Studienplätze für viele Studiengänge beschränkt. Die Zulassungsverfahren und Eignungsprüfungen dienen zur Auswahl der besten Bewerber/innen.

Mögliche Vorbildungen

Berufsmaturität

Einer Zulassung steht nichts im Weg, wenn Sie eine Berufslehre mit Berufsmaturität abgeschlossen haben – und zwar in einem Bereich, der dem gewünschten Fachhochschulstudiengang verwandt ist. Wenn Sie diese Vorbildung in einem nicht verwandten Bereich mitbringen, müssen Sie Arbeitserfahrung im gewählten Ausbildungsbereich nachweisen.

Gymnasiale Maturität

Sie besitzen eine eidgenössisch anerkannte gymnasiale Maturität? Dann werden Sie in der Regel zum Bachelorstudium an der Fachhochschule zugelassen, wenn Sie Berufserfahrung (Praxisjahr, Praktikum o. Ä.) in einem der Studienrichtung verwandten Arbeitsfeld nachweisen können. Bei einigen Fächern, z. B. im sozialen Bereich, wird generelle Erfahrung im Erwerbs leben gefordert, bei einigen wenigen Studiengängen wird ganz auf diese Bedingung verzichtet.

Einige Fachhochschulen bieten für einzelne Studiengänge (z. B. aus Informatik, Technik oder Naturwissenschaften) begleitete Übergänge zwischen Maturität und Bachelorstudium an: dreimonatige Vorkurse plus neunmonatige Passerellen-Praktika oder organisierte Vorstudienpraktika oder vierjährige Praxisintegrierte Bachelorstudiengänge (bei denen das Praktikum Teil des Studiums ist).

Informationen zu den Voraussetzungen an Fachhochschulen im Kanton Zürich erhalten Sie auf dem separaten Merkblatt Mit einer gymnasialen Maturität an die Fachhochschulen im Kanton Zürich.

Fachmaturität bzw. Fachmittelschulausweis

Wer an einer Fachhochschule studieren will, wird in der Regel mit einer Fachmaturität in einem der Studienrichtung entsprechenden Berufsfeld zugelassen. Wer eine Fachmaturität bzw. einen Fachmittelschulausweis in einem anderen Berufsfeld mitbringt, muss zusätzlich praktische und theoretische Kenntnisse in einem der Studienrichtung verwandten Beruf erwerben.

Vergleichbarer Abschluss

Absolventinnen und Absolventen anderer Ausbildungsgänge finden ebenfalls Zugang zu einem Studiengang, wenn ihr Abschluss mit einer Berufsmaturität oder einer eidgenössisch anerkannten Maturität vergleichbar ist, sie eine der Berufsmaturität vergleich bare Aufnahmeprüfung bestanden haben und/oder sie mindestens ein Jahr Berufserfahrung auf dem Gebiet des gewählten Studienganges nachweisen können.

Höhere Berufsbildung

Als Absolventin oder Absolvent von Ausbildungen auf Tertiärstufe ausserhalb der Hochschulen (z. B. Höhere Fachschule HF) können Sie je nach ausgewiesenen Kenntnissen und für den Studiengang erforderlichen Voraussetzungen zum Bachelorstudium zugelassen werden.

Einzelne Fachhochschulen (z. B. Kalaidos oder Fernfachhochschule) bieten in den Bereichen Wirtschaft, Informatik, Tourismus und Hotellerie spezielle Passerellenprogramme an. Sie rechnen bisherige HF-Studienleistungen an und ermöglichen HF-Absolventinnen und -Absolventen den Einstieg in höhere FH-Studien semester.

Ausländische Vorbildung

Personen mit ausländischen Abschlüssen müssen verschiedene Unterlagen einreichen sowie ausreichende Sprachkenntnisse nachweisen. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der betreffenden Studiengangsleitung über das Verfahren und die geforderten Unterlagen.

Weitere Zulassungswege

Aufnahmeprüfung

Absolventinnen und Absolventen anderer Ausbildungsgänge werden nach Bestehen einer Aufnahmeprüfung zu einem Studiengang zugelassen. Vorbedingung ist zudem eine mindestens dreijährige Ausbildung auf Sekundarstufe II und eine mindestens einjährige geregelte Berufserfahrung auf dem Gebiet des gewählten Studienganges.

Spezielle Anforderungen

Einige Studiengänge an Fachhochschulen verlangen eine spezifische Eignung oder Berufserfahrung. So gelten zum Beispiel im künstlerischen und musikalischen Bereich sowie in der sozialen Arbeit besondere Zulassungsbedingungen. Es werden auch Eignungsabklärungen durchgeführt.

Aufnahme «sur dossier»

Wenn für eine reguläre Zulassung die nötigen Abschlüsse fehlen oder jemand eine nicht anerkannte Vorbildung abgeschlossen hat, kann die Aufnahme ins Studium «sur dossier» erfolgen. Chancen hat nur, wer glaubhaft nachweisen kann, dass er oder sie über Fähigkeiten verfügt und Kompetenzen erworben hat, die es für das betreffende Fachhochschulstudium braucht. Das kann z. B. eine aussergewöhnliche künstlerische Begabung sein (für Kunst- oder Musik-Studiengänge), Berufserfahrung, Aus- und Weiterbildung und sonstige Lebenserfahrung. Abgeklärt werden ausser den beruflichen und fachlichen Voraussetzungen auch Motivation und Studierfähigkeit. In vielen Fällen ist ein Mindestalter gefordert. Allgemeine Aufnahmebedingungen für die Zulassung zu den einzelnen Studiengängen (wie Berufspraktika oder Aufnahmeprüfung) bleiben vorbehalten.

Zulassungsbedingungen für die Masterstudiengänge

Die Zulassung zum Masterstudium setzt grundsätzlich das Bachelordiplom einer Hochschule voraus. Zusätzliche Anforderungen für die Zulassung von Bewerbe rinnen und Bewerbern mit einem Bachelordiplom zu den Master-Studiengängen regeln die Hochschulen im Rahmen ihrer Kompetenzen. Sie können den Abschluss des Masterstudiums vom Erwerb zusätzlicher Kenntnisse und Fähigkeiten abhängig machen, die im absolvierten Bachelorstudium nicht erworben wurden.

Veröffentlicht: 14.07.2026, 17:18 Uhr

Zuletzt aktualisiert: 01.09.2026, 17:07 Uhr

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