Wenn Sie die Kündigung erhalten haben oder arbeitslos sind, melden Sie sich umgehend mit den erforderlichen Unterlagen bei Ihrem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) an. Nachdem Sie sich beim RAV angemeldet haben, ist es möglich, bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) einen Antrag auf Arbeitslosentaggeld zu stellen.

Bei welchem RAV muss ich mich anmelden?

Welches RAV für Sie zuständig ist, erfahren Sie unter Anmeldung RAV & Arbeitslosenkasse.

Wie melde ich mich beim RAV an?

Stellensuchende können sich persönlich vor Ort anmelden. Bei der Anmeldung kann es zu Wartezeiten kommen. Rechnen Sie daher genügend Zeit ein. Eine Online-Anmeldung ist unter Online beim RAV anmelden möglich.

Welche Dokumente benötige ich bei der Anmeldung?

  • Kopie AHV-Ausweis (falls nicht vorhanden: Krankenkassenausweis)
  • Schweizer Staatsangehörige: ID oder Pass
  • Ausländische Staatsangehörige: Ausländerausweis
  • Komplettes Bewerbungsdossier (aktueller Lebenslauf, Arbeitszeugnisse, Diplome etc., möglichst per E-Mail als PDF)
  • Kopie des letzten Arbeitsvertrages (möglichst per E-Mail als PDF)
  • Kopie des Kündigungsschreibens (möglichst per E-Mail als PDF)

Senden Sie nach der Anmeldung folgende Unterlagen per E-Mail an Ihre zuständige Personalberaterin oder Ihren zuständigen Personalberater:

  • Ausgefülltes Formular «Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen» während der Kündigungsfrist
  • Ausgefüllter Selbsteinschätzungsbogen, den Sie nach Ihrer persönlichen Anmeldung per E-Mail vom RAV erhalten

Wenn Sie nicht gut Deutsch sprechen, kommen Sie bitte zu allen Terminen beim RAV in Begleitung einer Person, welche für Sie übersetzt.

Wie läuft das Anmeldegespräch ab?

  • Sie geben die erforderlichen Unterlagen ab.
  • Ihre Personaldaten und weitere Angaben werden ins System eingegeben.
  • Sie wählen eine Arbeitslosenkasse aus.
  • Sie erhalten wichtige Informationen zum weiteren Vorgehen.
  • Sie erhalten Merkblätter und Anleitungen.
  • Bei Bedarf erhalten Sie Adressen von Beratungsstellen (z. B. Rechtsberatung, Berufsberatung oder Sozialberatung).
  • Sie erhalten einen Termin für ein Erstgespräch mit Ihrer Personalberaterin oder Ihrem Personalberater.

Veröffentlicht: 02.07.2026, 15:27 Uhr

Zuletzt aktualisiert: 01.09.2026, 17:11 Uhr

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